
Korruptionsaffäre: Bewährungsstrafe für Bauunternehmer
Der Bauunternehmer Volker Tretzel ist heute vor dem Landgericht München I verurteilt worden.
Im Zusammenhang mit der Regensburger Korruptionsaffäre sind ein örtlicher Bauunternehmer und sein mitangeklagter, früherer Geschäftsführer zu Bewährungs- und Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz sowie wegen Vorteilsgewährung verurteilt worden. Die Angeklagten waren geständig. Das Urteil in dem Revisionsverfahren vor dem Landgericht München I ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund sind unter anderem Spenden im Kommunalwahlkampf 2014 an den SPD-Ortsverein des damaligen OB-Kandidaten Joachim Wolbergs.
Die Wirtschaftsstrafkammer erlegte dem Bauunternehmer Volker Tretzel am Donnerstag eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen Euro auf. Sein früherer Geschäftsführer erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie ebenfalls eine Geldstrafe. Damit folgte sie weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Dem Urteil und den Plädoyers war eine Verständigung der Beteiligten vorangegangen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hatte im November 2021 die Ersturteile des Landgerichtes Regensburg von 2019 in Teilen aufgehoben und zur Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I verwiesen.
Wolbergs war 2019 in zwei Fällen der Vorteilsnahme schuldig gesprochen und von weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Der BGH hob dieses Urteil ebenfalls in Teilen auf und beanstandete es als zu milde. Es soll auch vor dem Landgericht München I neu verhandelt werden. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.
dpa