Keine Wiedereröffnung 2021

Harte Realität: Romantischer Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis bleibt zu

„Heute am späten Vormittag wurde unseren Anwälten vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof per Telefax mitgeteilt, dass unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt wurde“, so Peter Kittel, Veranstalter des Romantischen Weihnachtsmarktes auf Schloss Thurn und Taxis. „Spätestens jetzt sehen wir keine realistische Chance mehr, den Markt in diesem Jahr noch einmal öffnen zu dürfen.“

 

Größte Sorge hat der Gründer und Inhaber des Veranstaltungsservice Regensburg um seine Standbetreiber und Marktbeschicker, die – wenn überhaupt – nur mit geringen Überbrückungshilfen zu rechnen hätten.

Nach dem gestrigen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, das „keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ bestätigt hat, war mit der heutigen Nachricht aus München fast zu rechnen. „Wir müssen jetzt davon ausgehen, dass die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung über den 15. Dezember hinaus verlängert wird“, so Kittel, „und die Grundlage für den Markt somit entzogen ist“. „Es wäre wünschenswert gewesen, dass der plötzliche Elan der Politik zur Pandemiebekämpfung schon vor Monaten an den Tag gelegt worden wäre“, ergänzt Kittel, „dann wäre unser Land heute nicht in der Situation, in der es sich befindet.“

„Wir bauen ab“, lautet nun die harte Konsequenz für das Team des Veranstalters und die rund 120 Beschicker des Marktes. Die Sorge des Veranstalters gilt vornehmlich den Standbetreiberinnen und Standbetreibern, die große Hoffnung in den mit 300.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr sehr beliebten Markt gelegt hatten. Jetzt sind sie gezwungen, um ihre Existenz zum kämpfen.

„Die Politik wird sich auch daran messen lassen müssen, wie umfassend die versprochenen Entschädigungen letztendlich tatsächlich ausfallen werden“, so Kittel.

 

HC-Wagner/MB

 

Verwaltungsgerichtshof stützt Verbot von Weihnachtsmärkten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Vorschrift zum Verbot von Weihnachtsmärkten in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt. Das Gericht lehnte mit Beschluss vom Donnerstag einen Eilantrag der Betreiberin des Regensburger Weihnachtsmarkts auf Schloss Thurn und Taxis ab.

Doch auch nach der Entscheidung, gegen die es keine Rechtsmittel mehr gibt, bleiben viele Fragen offen.

 

Reine Warenmärkte von Untersagung nicht umfasst

Der Verwaltungsgerichtshof stellte nämlich in seiner Begründung klar, dass die angegriffene Vorschrift nur solche Weihnachtsmärkte verbiete, die als Freizeiteinrichtung einzustufen seien. Sprich, wenn «unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart» ausgeübt würden, also etwa Karussells betrieben werden. Reine Warenmärkte sind demnach von der Untersagung explizit nicht umfasst.

«Warenmärkte sind diese Handwerkermärkte, wo wirklich nur Waren verkauft werden», erläuterte ein Gerichtssprecher. Wie aber ein Markt einzuschätzen sei, auf dem neben gestrickten Socken und geschnitzten Krippenfiguren auch Würstchen und Glühwein verkauft werden, lasse die Entscheidung offen.

Zugleich stellte es klar, dass die angegriffene Vorschrift nur solche Weihnachtsmärkte verbiete, die als Freizeiteinrichtung einzustufen seien.

Das liege daran, dass es sich um ein Normenkontrollverfahren gehandelt habe, erläuterte der Sprecher: «Man überprüft eine Vorschrift und nicht einen Einzelfall. Es wird nur entschieden, ob die Regelung, wie sie drinsteht, rechtmäßig ist oder nicht.» Alles Übrige könne man dieser Entscheidung nicht entnehmen und müsse von den Behörden vor Ort geklärt werden.

 

Kittel baut ab

Obwohl der Verwaltungsgerichtshof also nicht über den konkreten Einzelfall entschieden hatte, zog der Veranstalter des beliebten Weihnachtsmarktes auf Schloss Thurn und Taxis, Peter Kittel, die Konsequenz: «Wir bauen ab.» Die rund 120 Beschicker des Marktes seien nun gezwungen, um ihre Existenz zu kämpfen. Kittel kritisierte, die Politik hätte die Pandemie schon vor Monaten entschlossener bekämpfen sollen. «Dann wäre unser Land heute nicht in der Situation, in der es sich befindet.»

 

 

dpa/MB/JM

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