
Furth im Wald: Rauchen in Gaststätte erlaubt?
Laut der Wirtin war es eine geschlossene Gesellschaft - die Polizei bezweifelt das.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag führten mehrere Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald im Stadtgebiet verschiedene Gaststättenkontrollen durch. In einer Spielothek konnten keine Verstöße festgestellt werden.
In einer anderen Gaststätte hingegen wurden mehrere Personen rauchend im Lokal angetroffen. Die Wirtin gab zwar an, es handle sich um eine sogenannte „geschlossene Gesellschaft“, was jedoch aufgrund der von den Beamten festgestellten Gesamtumstände eher fraglich ist. Es wird seitens der Polizei Rücksprache mit dem Landratsamt erfolgen. Sollte auch dort eine „geschlossene Gesellschaft“ im vorliegenden Fall nicht gesehen werden, wird sowohl gegen die Raucher als auch gegen die Wirtin des Lokals noch Anzeige nach dem Gesundheitsschutzgesetz erstattet werden.