Timo Käufl

Furth im Wald: Polizei geht gegen illegalen Feuerwerkskörperhandel an der Grenze vor

Kontrollen an der Grenze

Die Polizei in Furth im Wald führte am Grenzübergang Schafberg am Sonntagnachmittag eine Kontrolle durch, bei der sie einen 22-jährigen rumänischen Staatsangehörigen feststellte. Der Mann aus Kirchdorf führte im Fußraum seiner Rücksitzbank eine Tüte mit pyrotechnischen Gegenständen mit. Bereits am Montag folgte eine weitere Kontrolle. Diesmal wurde ein 25-jähriger Mann aus Rottenburg a.d. Laaber überprüft, bei dem eine Packung Böller der Kategorie F3 aufgefunden wurde.

Fehlende Prüfzeichen und Einfuhrerlaubnis

In beiden Fällen wiesen die Feuerwerkskörper keine erforderlichen Prüfzeichen auf, und die Männer konnten keine gültige Einfuhrerlaubnis vorzeigen. Aufgrund des Verdachts auf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz wurden gegen die beiden Männer Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die sichergestellte Pyrotechnik wurde vorerst sicher verwahrt und wird nach Abschluss der Verfahren sachgerecht vernichtet.

Warnung vor Strafen

Die Polizei warnt ausdrücklich vor den rechtlichen Konsequenzen der Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Wer solche Pyrotechnik nach Deutschland einführt, begeht eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Hinzu kommt die kostenpflichtige Entsorgung der beschlagnahmten Feuerwerkskörper.

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

In Deutschland ist ausschließlich der Umgang mit Feuerwerkskörpern erlaubt, die ein CE-Zeichen tragen. Die Polizei empfiehlt dringend, nur zugelassene Produkte bei autorisierten Händlern zu kaufen, um sich und andere vor gefährlichen Verletzungen zu schützen.

 

 

PI Furth im Wald / TK

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