Matthias Feuerer

Furth i. Wald: Bundespolizei stellt verbotene Böller aus Tschechien sicher

In der Vorweihnachtszeit wird nicht nur an Geschenke gedacht, es beginnen auch die Vorbereitungen zum Jahreswechsel. Feuerwerk gehört für viele Menschen in Deutschland dazu.
Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, verbotene Feuerwerkskörper, ohne BAM-Prüfsiegel oder CE-Kennzeichnung, einzuführen und zu gebrauchen. Dies stellt regelmäßig eine Straftat dar und wird angezeigt.

Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erhielten deshalb am Samstagnachmittag (18. Dezember) zwei Österreicher.

Eine Streife der Bundespolizei stoppte die beiden Männer im Alter von 23 und 42 Jahren auf der Böhmerstraße (B 20) nahe Furth im Wald. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges entdeckten die Bundespolizisten im Laderaum des Kastenwagens 100 Stück Feuerwerkskörper der Marke DUM BUM mit einem Gesamtgewicht von 2238 Gramm (brutto). Keiner der Knallkörper verfügte über das in Deutschland vorgeschriebene amtliche Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder über eine nach geltenden EU-Richtlinien vorgesehene CE-Kennzeichnung. Zudem handelte es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie III. Für einen berechtigten Umgang wird eine besondere Erlaubnis benötigt über die keiner der beiden Männer verfügte.

Beide gaben an, die Böller auf einem der Vietnamesenmärkte im benachbarten  Tschechien gekauft zu haben, ohne zu wissen, dass der Umgang mit derartiger Pyrotechnik strafbar ist.

Einen in München wohnhaften 31-jährigen Iraker ereilte am Sonntagabend (19. Dezember) dasselbe Schicksal. Auch er hatte in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik auf einem der Vietnamesenmärkte in Tschechien erworben. Die 30 Stück Feuerwerkskörper der Marken Cobra 6 und Match Thunder mit einem Gewicht von 2603 Gramm (brutto) hatten ebenfalls weder eine CE-Kennzeichnung noch ein BAM-Prüfsiegel. Auch diese Marken gehören der Kategorie III an und erfordern deshalb für den Umgang eine besondere Erlaubnis über die der Iraker ebenfalls nicht verfügte.

Die Bundespolizisten stellten deshalb in beiden Fällen die verbotenen Feuerwerkskörper sicher und erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Nicht geprüfte Feuerwerkskörper sind häufig mangelhaft verarbeitet und können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen.

Der Gesetzgeber hat deshalb die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.

Die potenziellen Käufer sollten neben den strafrechtlichen Konsequenzen besonders die Gefährlichkeit der ungeprüften Knallkörper bedenken: Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Gefährlich! Die Bundespolizei warnt vor ungeprüften Feuerwerkskörpern

Die Bundespolizei hat deshalb Warnschilder aufgestellt, um hierauf eindringlich hinzuweisen. Eines dieser Schilder steht auch an der Böhmerstraße am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg.

 

PM/LH

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