Onlineredakteur

Lockerungen in Bayern: Blumenläden, Gartenmärkte und Buchhandlungen dürfen wieder öffnen

Jeder Vierte Mensch in Bayern hat mittlerweile eine Erstimpfung erhalten. Der Freistaat fordert nun Freiheiten für alle, die bereits zweimal geimpft sind. Es komme nun darauf an, die Impfungen noch mehr und schneller als bisher in die Breite zu bringen. Erforderlich hierfür seien schnelle und mehr Lieferungen weiterer Impfdosen. Zudem sollen Betriebsärzte in die Impfkampagne eingebunden werden.

Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien und Buchhandlungen dürfen in Bayern wieder unabhängig von den aktuellen Corona-Zahlen öffnen. Damit setzt Bayern eine Ausnahmeregelung in der neuen bundesweiten Notbremsen-Regelung für Corona-Hotspots um. Laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek entfällt damit auch die Testpflicht.

Die entsprechenden Geschäfte hatten in Bayern lange unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also dem Wert der Neuansteckungen je 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche, öffnen dürfen, ebenso wie Baumärkte. Zuletzt hatten dann aber wieder die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs gegolten. Baumärkte bleiben von der neuen Ausnahmeregelung ausgenommen.

 

Hier die Meldung der Staatsregierung

Das anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung, ist nicht mehr angebracht. Es muss gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen können. Wer freier impft, impft effizienter.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen, 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet:

  • Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.
  • Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
  • Autokinos werden inzidenzunabhängig zugelassen. Voraussetzung ist jeweils ein ausreichendes Infektionsschutzkonzept des Für die Besucher besteht außerhalb von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände FFP2-Maskenpflicht.
  • Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.
  • Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.
  • Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Es wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen weitergilt.
  • Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.
  • Während der Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Verteilung von rund 2,0 Mio. Stück Schutzmasken vom Typ FFP-2 oder vergleichbarem Schutzstandard aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an die staatlichen, kommunalen und privaten Schulen zu veranlassen. Diese sollen vorrangig demjenigen schulischen Personal zur Verfügung gestellt werden, das in die Durchführung der Abschlussprüfungen bzw. in Übertrittsklassen einbezogen ist.

Alle am Hochschulbetrieb Beteiligten haben zum Gelingen eines Hochschullebens unter Pandemiebedingungen durch individuelle Beiträge beigetragen. Ihnen gilt der Dank der Staatsregierung. Sie hat die Belange der Studentinnen und Studenten und der Hochschulen auch während der weiteren Pandemiebekämpfung fest im Blick.

Der Ministerrat beschließt, die zur Finanzierung der Selbsttests im Sommersemester 2021 für die staatlichen und die überwiegend staatlich refinanzierten staatlich anerkannten Hochschulen erforderlichen Ausgabemittel zur Durchführung des vorgeschlagenen Testkonzepts im Hochschulbereich in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro aus den bei Mitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.

Unser Bericht dazu

Neue Corona-Regeln: Das gilt jetzt in Bayern

 

Ab Mittwoch: Corona-Geimpfte werden mit negativ Getesteten gleichgestellt

Vollständig Geimpfte werden in Bayern ab Mittwoch negativ auf Corona Getesteten gleichgestellt. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vorweisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.

Wer zweimal geimpft sei und «nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Grundrechte müssten so schnell es geht, zurückgegeben werden.

Beim Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag hatte es noch keine Beschlüsse zum bundesweiten Umgang mit Geimpften und Genesenen und möglichen Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen für sie gegeben. Die Bundesregierung will nach einer Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommende Woche einen Vorschlag machen, sodass eine Verordnung am 28. Mai vom Bundesrat beschlossen werden könnte.

 

Impfpriorisierung bis Ende Mai aufheben

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie will Bayern die Impfpriorisierung schon Mitte bis Ende Mai aufheben. Das gab Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung bekannt. Der Schwerpunkt solle auf Betrieben und Familien liegen. Im Juni soll bewusst ein Angebot für junge Menschen gemacht werden. «Wir wollen dann die Abschlussklassen impfen, insbesondere Abiturienten und berufliche Abschlussklassen», sagte Söder. «Der Mai wird ein hellerer Monat werden», so Söder.

«Es gibt keinen Anlass, auf einer langen Zielgeraden nachzulassen», sagte Söder am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Besonders die hohe Inzidenz von über 300 bei Teenagern sei besorgniserregend, sagte Söder. Die Intensivstationen hätten ein Plus von 75 Prozent bei der Belegung im Vergleich zu vor sechs Wochen. Das Impfen bleibe die Perspektive für den Weg aus der Pandemie. Die Impfgeschwindigkeit habe sich durch das Hinzuziehen der Hausärzte erheblich erhöht. Impfen ohne Prioritätsvorgaben in Modellgebieten entlang der tschechischen Grenze habe sehr positive Ergebnisse gezeigt.

 

Strikter Corona-Grenzwert für Distanzunterricht

In Bayern bleibt es weiterhin beim strikteren Corona-Grenzwert für Distanzunterricht an Schulen - der Freistaat verfährt also strenger als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Damit ist auch weiterhin in Regionen mit 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche oder mehr, lediglich Distanzunterricht erlaubt - Abschlussklassen und Viertklässler ausgenommen. Man bleibe bei der Schutzfunktion für Kinder, Eltern und Familien. Die Freien Wähler als kleiner CSU-Koalitionspartner hatten demnach mit ihrer Forderung, den Grenzwert der Sieben-Tage-Inzidenz - wie in der bundesweiten Notbremsen-Regelung vorgesehen - auf 165 anzuheben, keinen Erfolg.

Genauso bleibt es bei der in Bayern strikteren Auslegung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung in Corona-Hotspots. Die Bundes-Notbremse sieht eigentlich vor, dass Personen in Hotspots ab einer 100er-Inzidenz nach 22.00 Uhr bis Mitternacht noch alleine vor die Tür dürfen, etwa um zu joggen. Dies bleibt in Bayern verboten.

 

dpa/MB

 

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