Im sogenannten Riemenschneider-Madonna-Prozess hat es heute vor dem Regensburger Amtsgericht eine Einigung gegeben. Die Angeklagte legte über ihre Verteidigerin ein Geständnis ab. Demnach habe sie keine Schenkungssteuer für eine Marienstatue aus Lindenholz bezahlt, die ihr von einem bereits verstorbenen Kunsthändler überlassen wurde. Die ursprünglich auf 800 000 bis 1 200 000 Euro geschätzte Statue wurde auf einen Schätzwert von 400 000 Euro reduziert. Diese Schätzung geht auf ein Versteigerungsgebot vor einigen Jahren zurück. Dafür hat sie eine einjährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, erhalten. Die Altenpflegerin aus Regensburg muss die Statue außerdem schnellstmöglich verkaufen und eine Steuer von 138 000 Euro an das Finanzamt abführen.
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