
Mo., 07.06.2021 , 11:42 Uhr
Corona-Lockerungen in Bayern: Das gilt ab heute
Mit dem Ende der Pfingstferien kommen ebenso Corona-Lockerungen im privaten und öffentlichen Bereich in Bayern. Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert und die Schulen können wieder ihren Präsenzunterricht aufnehmen. Denn ab sofort gibt es nur noch zwei Inzidenzbereiche von 50 und 100, von denen auch die Testpflicht abhängt.
Sonderregelungen für Bayern fallen weg
- In Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 gilt die Bundesnotbremse künftig eins zu eins. Das bedeutet: Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr. Für die Ausgangssperre heißt das, dass – wie vom Bund vorgesehen – zwischen 22 und 24 Uhr im Freien künftig körperlichen Bewegung erlaubt ist. Das bedeutet, dass auch der Katastrophenfall in Bayern zum 7. Juni aufgehoben wird und somit einige Lockerungen wieder möglich sind.
Die wichtigsten Neuerungen, die ab heute in Bayern gelten, finden Sie hier:
Die Testpflicht bei einer Inzidenz unter 50 entfällt in folgenden Bereichen:
- beim Sport
- in der Gastronomie beim Essen mit Menschen aus anderen Haushalten
- Freizeitparks
- Saunen und Bädern
- Kulturellen sowie privaten Veranstaltungen
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es in vielen öffentlichen Einrichtungen weiterhin eines Tests.
Einzelhandel öffnet bereits ab Inzidenz unter 100
- Im Handel gehen die Türen wieder auf, Testpflicht und Voranmeldung zum Einkaufen fallen weg. Allerdings darf jedes Geschäft nur einen Kunden pro zehn Quadratmetern Fläche hereinlassen. Händler auf Wochenmärkten dürfen wieder alles verkaufen.
Gastronomie
- Gastwirte dürfen wieder drinnen und bis 24.00 Uhr bedienen. Zuvor war dies nur im Außenbereich bis 22.00 Uhr möglich. Wer mit Menschen aus einem anderen Haushalt essen geht, muss nur bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 einen negativen Test vorlegen. Reine Schankwirtschaften bleiben weiterhin geschlossen.
Gottesdienste: Gemeindegesang wieder erlaubt
- Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Kultur
- Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen 500 Zuschauer haben.
- Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Lockerungen der Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen und Feiern
- Bei stabilen Inzidenzwerten unter 50 sind private Treffen mit zehn Menschen aus zehn Haushalten möglich. Bei Geburtstagen, Hochzeiten oder Vereinssitzungen dürfen sich innen 50, unter freiem Himmel 100 Menschen treffen - ohne Tests.
- Auch bei einem stabilen Inzidenzwerten unter 100 dürfen sich privat zehn Menschen aus drei Haushalten treffen - plus Geimpfte und Genesene. Geburtstage, Hochzeiten oder Vereinssitzungen sind unter freiem Himmel mit 50 Menschen erlaubt, in geschlossenen Räumen die Hälfte. Teilnehmer müssen einen negativen Test vorzeigen.
Musik
- Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept).
Pflegeeinrichtungen: Erleichterungen für Besucher
- Bewohner von Pflegeheimen können leichter Angehörige und Freunde empfangen: Die Testpflicht für Gebiete mit einem Inzidenzwert unter 50 fällt für Besucher weg. Zudem sind in den Einrichtungen wieder Treffen von 25 Menschen in Innenräumen und 50 Menschen im Freien möglich.
Schulen und Hochschulen
- Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt.
- Ab dem 21. Juni wird der Präsenzunterricht auch in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 wieder aufgenommen. Gleiches gilt für Kindertagesstätten. Schüler müssen weiter Masken tragen und zweimal pro Woche einen Corona-Selbsttest machen.
- Hochschulen dürfen wieder Präsenzveranstaltungen anbieten, mit den gleichen Regeln wie für Schüler.
- In Musikschulen gibt es wieder Gruppenunterricht.
Sport
- Alle kontaktfreien und Kontaktsportarten sind bereits unter einer Inzidenz von 100 und ohne feste Gruppenobergrenzen im Freien wie in der Halle wieder möglich. Nur in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 müssen Teilnehmer einen aktuellen negativen Test vorweisen.
- Die Maskenpflicht im Sportunterricht entfällt.
- Bei Sportveranstaltungen ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel, also 500 Personen (bei fester Bestuhlung).
Fußball-Europameisterschaft als Testlauf
- München wird der einzige deutsche Austragungsort im Rahmen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft sein. Die Staatsregierung unterstützt ausdrücklich Überlegungen, als Testlauf und Pilotprojekt für den Sport die Spiele der Fußball-Europameisterschaft unter strengen Hygienevorgaben und mit einer erweiterten Zuschauerzahl zuzulassen. Ausnahmsweise wird eine Zuschauerzahl von 14.000 zugelassen, was einer Kapazität von 20 % entspricht.
Tourismus
- Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Bayerische Staatsregierung/dpa/JM
Bericht zu den Lockerungen:
Freistaat lockert: Corona in Bayern vom 4. Juni
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