
So., 31.10.2021 , 08:39 Uhr
Cham: Vor Disco-Besuch Gesundheitszeugnisse gefälscht
Auszug aus dem Strafgesetzbuch § 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen: Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Am 30. Oktober wollten sich zwei männliche Personen, 19 und 20 Jahre alt, mit einem gefälschten PCR-Test unberechtigt Zugang zu einer Diskothek in Cham verschaffen. Das aufmerksame Kontrollpersonal erkannte jedoch die Fälschung und informierte die Polizei.
Die beiden Personen waren zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung nicht mehr vor Ort, konnten jedoch zweifelsfrei identifiziert werden.
Die beiden vorgelegten Dokumente wurden sichergestellt und es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen und Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse eingeleitet.
PI Cham