— © Symbolbild
Symbolbild
TVA Onlineredaktion

Cham: Turnendes Kleinkind auf dem Balkon - Marihuanazuchtanlage im Schlafzimmer

Auf der Suche nach einem an einem Balkon turnenden Kind hat die Polizei eine Marihuanazuchtanlage entdeckt. Passanten hatten die Beamten alarmiert, weil ein drei Jahre altes Kind am Balkongeländer einer Wohnung in Cham herumkletterte, teilte die Polizei am Freitag mit.

Als die Ermittler am Donnerstag die Wohnung durch die offen stehende Tür betraten, fanden sie sowohl das Kind wohlbehalten im Inneren als auch den schlafenden Vater auf. Auf dem Küchentisch war noch ein angerauchter Joint –  im Schlafzimmer eine professionelle Zuchtanlage für Marihuana. Außerdem haben die Polizisten Drogenzubehör, ein verbotenes Messer und scharfe Patronen beschlagnahmt.

Gegen den 34 Jahre alten Vater des Kindes werde nun wegen Drogen- und Waffendelikten ermittelt. Die Betreuung des Kindes übernahm in Absprache mit dem Jugendamt vorerst die Großmutter.

dpa/JM

 

Polizeimeldung

Im Rahmen eines Polizeieinsatzes wg. eines am Balkon herumturnenden Kindes stellten Beamte der PI Cham eine Marihuanaaufzuchtanlage in einer Wohnung in Cham fest. Am Donnerstag gegen 08.15 Uhrt teilten Passanten ein am Balkongeländer herumturnendes Kind bei der PI Cham mit. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand die Wohnungstüre offen und der 34-jährige Vater des Kindes wurde schlafend in der Wohnung angetroffen. Das 3-jährige Kind war mittlerweile vom Balkon weg und hielt sich alleine, aber wohlbehalten in der Wohnung auf.

Im Schlafzimmer stellten die Beamten eine professionelle Marhiuana-Aufzuchtanlage fest, am Küchentisch lag ein angerauchter Joint. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung konnten weitere Betäubungsmittel, Cannabissamen, Rauschgiftutensilien sowie mehrere scharfe Patronen und ein verbotenes Faustmesser aufgefunden und sichergestellt werden.

Die Marihuanaplantage wurde durch die Polizei abgeerntet und die komplette Aufzuchtanlage sichergestellt. Das kleine Kind wurde nach Rücksprache mit dem Jugendamt der Oma zur weiteren Betreuung übergeben. Den Vater erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz. Er wurde nach erkennungsdienstlicher Behandlung aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen.

expand_less