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Franziska Czerny

Bayern: Neues Ladenschlussgesetz ermöglicht längere Einkaufsnächte

Der Freistaat Bayern wird ein neues Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) einführen. Dieses Gesetz soll längere Einkaufsnächte und den durchgehenden Betrieb digitaler Kleinstsupermärkte als neue Nahversorgungsform ermöglichen. Das BayLadSchlG ersetzt das Bundesladenschlussgesetz von 1956. Im Rahmen der Deregulierung und Entbürokratisierung werden überflüssige Regelungen abgeschafft und bürokratische Hürden abgebaut. Dabei wird die Balance zwischen verschiedenen Interessen sowie der wichtige Schutzgedanke des Ladenschlussrechts gewahrt.

Die Eckpunkte des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) sind:

  • Werktägliche Öffnungszeiten: von 6 bis 20 Uhr.
  • Sonntags- und Feiertagsregelung: Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung bleibt verfassungsrechtlich geschützt. Gemeinden dürfen bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr festlegen.
  • Längere Einkaufsnächte: Städte und Gemeinden können jährlich bis zu acht längere Einkaufsnächte (bis 24 Uhr) von Montag bis Samstag abhalten, ohne Genehmigung durch die Bezirksregierungen.
  • Digitale Kleinstsupermärkte: Diese dürfen durchgehend, auch an Sonn- und Feiertagen, geöffnet sein. Der maximale Verkaufsflächenanteil beträgt 150 Quadratmeter.
  • Tourismusorte: Der Verkauf an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr bleibt erhalten, beschränkt auf touristisch relevante Warengruppen und Lebensmittel zum sofortigen Verzehr. Bestehende Ausflugs- und Wallfahrtsorte sollen ihren Status behalten.
  • Verkaufsstellen an Verkehrsanlagen: Öffnungszeiten an Fernbusterminals werden denen an internationalen Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen gleichgestellt.

 

 

PM Bayerische Staatskanzlei / FC

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