TVA Onlineredaktion

Bayern: Neue Quarantäne-Regelungen - kein 2G plus in Gastronomie

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz hat der Freistaat zwar einige Regelungen angepasst, große Änderungen bleiben aber aus.

 

 

Beschlüsse (treten zum 12.01. in Kraft):

  • 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar verlängert; keine besonderen inhaltlichen Änderungen
  • Ausnahme für minderjährige Schüler bei 2G-Regelung: Älter als 14 und ohne Impfung – Gastronomie, Hotelbesuche, Sport etc. möglich
  • 2G plus: Geboosterte brauchen ab dem Tag der Impfung keinen Test mehr – 14-Tage-Wartezeit entfällt
  • vollständig Immunisierte (2x geimpft und dann infiziert) brauchen auch keinen Test und gelten wie geboostert bei 2G plus

 

Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).

Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig gelten.

 

 

Quarantäne/Isolation (ab 11.01. in Kraft):

Anpassung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

  • Kontaktpersonen & Infizierte müssen 10 Tage in Quarantäne
  • Freitestung nach Ablauf der Quarantänezeit ist nicht mehr notwendig (weder PCR noch Schnelltest)
  • nach 7 Tagen mit PCR- oder Schnelltest Freitestung für Kontaktpersonen und Infizierte möglich
  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich müssen PCR-Test zur Freitestung machen oder 5x in Folge Schnelltest
  • Schüler können sich bereits nach 5 Tagen freitesten

 

Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).

 

Ab Freitag bzw. Samstag:

Folgende Beschlüsse hängen noch von der Entscheidung des Bundesrats am Freitag ab. Diese treten dann wahrscheinlich erst ab Samstag in Kraft.

  • Geboostere als Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne
  • Frisch Geimpfte und Genesene sollen auch nicht mehr in Quarantäne müssen

 

Kein 2G-plus in Gastronomie

2G-plus für die Gastronomie wurde NICHT entschieden. Die Gastrobranche sei durch die geschlossenen Bars und Diskotheken bereits genug eingeschränkt. Deshalb werde Bayern die 2G-plus-Regelung aktuell nicht umsetzen, so Herrmann.

Kommende Woche soll aber bereits wieder eine Kabinettssitzung stattfinden: Hierbei soll es unter anderem um die Hotspot-Regelung gehen mit der Frage, ob die Delta-Maßnahmen auch für Omikron anwendbar seien. Beispielsweise solle überlegt werden, ob ein regionaler Voll-Lockdown bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 bei der neuen Variante noch zeitgemäß sei. Die Staatsregierung habe dazu bereits Überlegungen angestellt, die nun wissenschaftlich unterlegt werden sollen und in der nächsten Ministerratssitzung kommende Woche beschlossen werden könnten. Es gebe bei der Omikron-Variante Hinweise auf eine sehr hohe Infektiösität, andererseits aber auch auf geringe Symptome bei Vollgeimpften und eine niedrigere Hospitalisierung. «Man muss diese beiden Dinge übereinanderlegen, um dann zu entscheiden: Was die die richtige Antwort bei Omikron? Es kann nicht dieselbe sei wie bei Delta.»

Eine mögliche Antwort sei, dass in der Gastronomie von der bisherigen 2-G-Regelung auf 2 G plus zu wechseln – also nur noch Geboosterte oder damit Gleichgestellte einzulassen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 geht. Ein erhöhter Schwellenwert für einen kompletten Landkreis-Lockdown sei ebenfalls denkbar – bisher liegt dieser Schwellenwert bei 1000.

Gedanken müsse man sich auch weiterhin über den Umgang mit dem Bereich der Jugendarbeit machen und mit Kunst und Kultur. Hier werde es in den nächsten Tage Gespräche mit den zuständigen Fachministern geben. Beispielsweise solle die Kapazitäts-Grenze von 25 Prozent in Kinos und bei anderen Kulturveranstaltungen diskutiert werden.

 

Bayerisches Kabinett / dpa/ MB

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