
Bayern: Lockdown wird bis 9. Mai verlängert
Der Lockdown in Bayern wird bis zum 9. Mai verlängert. Darauf hat sich nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag das Kabinett in München geeinigt.
Die aktuelle Corona-Infektionsschutzverordnung wäre ansonsten in der Nacht auf nächsten Montag ausgelaufen. Auch die Einreisequarantäneverordnung werde entsprechend verlängert.
„Die Lage ist weiter besorgniserregend“, sagte Herrmann. Die Inzidenz im Land liege bei 160, im Vergleich zur Vorwoche gebe es 100 Prozent mehr Todesfälle. Zudem seien die Intensivstationen immer stärker ausgelastet. Generell sei zu beobachten, dass gerade Jüngere stärker von Infektionen betroffen seien. Rund fünf Prozent aller registrierten Corona-Tests seien derzeit positiv, Tendenz steigend. Einziger Lichtblick sei die positive Entwicklung bei den Impfungen.
Hier unser Beitrag dazu
Hier die Änderungen im Überblick
- Es wird klargestellt, dass Schulkinder an Angeboten der Tagesbetreuung nur dann teilnehmen dürfen, wenn sie sich entsprechend den für Präsenzunterricht geltenden Vorgaben mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.
- Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen wird die absolute Begrenzung auf höchstens 100 Personen gestrichen. Stattdessen wird analog Gottesdiensten nun festgeschrieben, dass sich die Zahl der zulässigen Teilnehmer an der Zahl der nach den Hygieneregeln vorhandenen Plätze orientiert, die Versammlung angemeldet werden muss und Teilnehmer FFP2-Maske tragen müssen.
- Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz größer 200 anordnen, dass Beschäftigte bestimmter Betriebe und Einrichtungen nur dann in Präsenz am Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfen, wenn sie über den Nachweis eines aktuellen PCR-, Schnell- oder Selbsttests mit negativem Ergebnis verfügen.
Die Staatsregierung begrüßt, dass die Bundesregierung zeitnah eine gesicherte Rechtsgrundlage für ein verpflichtendes Testangebot in Unternehmen schaffen will.
Staatsregierung verlängert Ersatz von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung auch für April und Mai 2021 / Kommunen beteiligen sich weiterhin an Kosten
Die Staatsregierung hat heute eine weitere Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen. Eltern, die ihre Kinder zur Reduzierung von Kontakten derzeit nicht in die Kitas oder die Mittagsbetreuungen bringen, leisten einen erheblichen Beitrag zum Infektionsschutz.
Wie schon in den Monaten Januar bis März werden die Elternbeiträge auch für April und Mai 2021 ersetzt, wenn die Kinder(not)Betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wird. Die Pauschalbeträge orientieren sich weiterhin an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge. Dieser Beitragsersatz wird weiterhin zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen.
Bayerische Staatskanzlei/dpa/MS