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Nach Ministerpräsidentenkonferenz

Bayern: DEHOGA - Zwiegespaltenes Fazit nach Corona-Beschlüssen

Nach Beschlüssen: DEHOGA zwiegespalten

Den Ergebnissen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz steht der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern zwiegespalten gegenüber:

„Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“,

so Präsidentin Angela Inselkammer:

„Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde. Das klare Bekenntnis, dass eine Schließung des Gastgewerbes zumindest für Geimpfte und Genesene definitiv ausgeschlossen ist, ist ein wichtiges Signal an alle Unternehmer und Beschäftigte.“ – Angela Inselkammer, Präsidentin

Positiv gewertet wird auch, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu gastgewerblichen Betrieben gibt.

„Hier wurden unsere Argumente, dass es keine weitere einseitige Benachteiligung unserer Branche geben dürfe, ernst genommen“, so Inselkammer, „ein Zugang nur für Geimpfte und Genesene wäre auch rechtlich bedenklich gewesen“. Auch die Zusage zur Verlängerung der Überbrückungshilfen und dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sind wertvoll.

Kein Verständnis habe DEHOGA hingegen dafür, dass der Maßstab für verschärfte Zugänge erneut einzig und allein der 7-Tage-Inzidenzwert sein soll. Es werde zwar von weiteren Faktoren geredet, aber entscheidend für die 3G-Regel sei der Inzidenzwert.

„Hier bleibt auch nach eineinhalb Jahren Pandemie alles beim Alten. Die Frage ist nur, ob das Alte angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse immer das Bessere ist“,

so Inselkammer.

Das in diesem Zusammenhang der Inzidenzwert von 50 auf 35 sogar herabgesetzt wurde, sei nicht nachvollziehbar. Die Frage werde zudem sein, wie die Testinfrastruktur ab Oktober aufrechterhalten werden soll. Auch wenn Tests kostenpflichtig sind, so müsse ja zumindest die Möglichkeit für die Bürger bestehen bleiben, insbesondere für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Nachdem laut Beschluss mittlerweile jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann, bleibt zudem die Frage, wie lange Grundrechtseinschränkungen noch gerechtfertigt werden können.

 

DEHOGA Bayern/JM

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