Do., 04.10.2018 , 08:08 Uhr

Sieben Bezirkstage werden gleichzeitig mit Landtag gewählt

Die Bezirke sind eine kommunale Ebene in Bayern. Die Bezirkswahlen finden alle fünf Jahre mit der Landtagswahl statt. Im Wesentlichen gelten für die Wahl der sieben Bezirkstage dieselben Regeln wie für die Landtagswahl. Im Gegensatz dazu gibt es aber keine Fünf-Prozent-Hürde. Daher sind die Regionalparlamente bunter zusammengesetzt als das Maximilianeum. Der Bayerische Bezirketag – die Dachorganisation der sieben Bezirkstage – vertritt ihre Interessen gegenüber der Staatsregierung.

Die Wähler erhalten für die Bezirkswahl zwei eigene Stimmzettel. Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat gewählt. Wer die meisten Stimmen hat, kommt per Direktmandat in den Bezirkstag. Auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme gibt jede Partei eine Liste ihrer Kandidaten an. Die Wähler haben die Möglichkeit, dort für einen bestimmten Kandidaten einer Partei oder pauschal für eine Partei zu stimmen.

Erst- und Zweitstimmen werden zusammengezählt. Die Summe bildet die Grundlage der Sitzverteilung im jeweiligen Bezirkstag. Das Gremium wählt – wie der Landtag – bei seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte einen Präsidenten.

Die Bezirke und ihre Parlamente werden übrigens oft mit den sieben Bezirksregierungen verwechselt. Dabei sind das zwei Paar Stiefel: Letztere setzen die Politik der Staatsregierung und ihrer Ministerien in den Regionen um. An der Spitze jeder Bezirksregierung steht ein von der Staatsregierung ernannter Regierungspräsident.

 

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dpa/MF

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