Auf die Frage der Beamten, ob er verbotene Gegenstände bei sich trage, verneinte der Mann zunächst. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Bundespolizisten jedoch in seiner Jackentasche eine Schreckschusspistole im Kaliber neun Millimeter, die griffbereit mitgeführt wurde.
Der junge Mann gab an, dass er diese Softairwaffe zur Selbstverteidigung bei sich trage.
Die Beamten stellten die verbotene Waffe sicher. Gegen den 22-Jährigen wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
BPI Waldmünchen / TK