Dies belege die weiterhin sehr dynamische Entwicklung bei der Ausbreitung der Tierseuche, sagte eine Sprecherin des Instituts. Weit mehr als 500.000 Nutztiere seien in den zurückliegenden beiden Monaten in den von der Geflügelpest betroffenen Betrieben getötet worden. Täglich würden neue Fälle gemeldet.
Die meisten verzeichne bislang Niedersachsen mit bestätigten Infektionen in 13 Geflügelhaltungen. Danach folgten Brandenburg mit 7, Mecklenburg-Vorpommern mit 6, Schleswig-Holstein mit 5 und Thüringen mit 4. In Nordrhein-Westfalen gab es laut Loeffler-Institut 3, in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz jeweils einen betroffenen Betrieb. Darin noch nicht enthalten sind vier zusätzliche Fälle, die dem FLI im Laufe des Donnerstags bekannt wurden.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts fordert sie weiterhin auch Opfer unter Wildvögeln. Bei 246 eingesandten Tierkadavern sei im Reverenzlabor das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt worden. Die Zahl der verendeten Tiere sei um ein Vielfaches höher.
Vor allem unter Kranichen hatte die Vogelgrippe ein Massensterben ausgelöst. Allein in Brandenburg gab es mehrere Tausend tote Tiere.
Das Veterinäramt Cham fordert alle Geflügelhalter auf, besonders vorsichtig zu sein, um die eigenen Tiere nicht zu gefährden. Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird auch in Bayern das Risiko der Ausbreitung von HPAI (Hochpathogene Aviäre Influenza) – auch Geflügelpest genannt – bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen Tierseuchensituation in Deutschland und Europa als hoch eingestuft.
Das Landratsamt Cham hat daher mit Allgemeinverfügung vom 29.10.2025 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen im Landkreis Cham angeordnet. Dazu gehört die Sicherung der Stallungen und Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und vor allem Schuhwerk zum Schutz vor einem Eintrag der Geflügelpest.
Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zudem zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen.
Allgemein gilt ab sofort ein Fütterungsverbot für Wildvögel, dazu zählen insbesondere Tauben, Enten, Gänse und Schwäne. Singvögel dürfen weiter gefüttert werden.
Die gesamte Allgemeinverfügung zur Anordnung der erweiterten Biosicherheitsmaßnahmen wurde im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht; zu finden auf der Webseite des Landkreises Cham unter der Rubrik Aktuelles-Nachrichten/amtsblaetter.
Zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.
In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt Cham dringend an alle Geflügelhalter ihr Geflügel ab sofort vorsorglich aufzustallen, d. h. ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in überdachten Volieren unterzubringen. Damit kann die Gefahr eines Viruseintrages erheblich vermindert und somit auch die durch die Geflügelpest verursachten wirtschaftlichen und ideellen Schäden vermieden werden.
Bei einer weiteren Erhöhung des Ausbreitungsrisikos ist davon auszugehen, dass eine Aufstallungspflicht kurzfristig angeordnet werden muss.
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird das in Bayern bewährte Wildvogelmonitoring weitergeführt. Tote oder kranke Tiere sollten nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon Nr. 09971/78-224 gemeldet werden.
Für weitere Fragen steht das Veterinäramt unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Landratsamt Cham/dpa/JM