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Überregional
Mittwoch, 4. März 2009 14:08
Rauchverbot: In diesen Kneipen dürfen Sie wieder rauchen

Rauchverbot: In diesen Kneipen dürfen Sie wieder rauchen

Bayerns Regierung will das Rauchverbot für die Gastronomie aufweichen. Aber nicht in allen Gaststätten soll ab 1. August 2009 wieder gequalmt werden. Wo wieder geraucht werden darf.

Kleine Kneipen mit mehr Getränken als einfachen Speisen

Bei der geplanten Aufweichung des Rauchverbots in Bayerns Gastronomie will die FDP die Regeln für Einraumkneipen vereinfachen. So soll das Rauchen in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche wieder erlaubt werden. Das gilt aber nur, wenn der Wirt mehr mit Getränken als mit Speisen verdient.

Es müsse sich um „getränkegeprägte Kleingastronomie“ handeln, sagte FDP-Landtagsfraktionschef Thomas Hacker am Montag in München. Dies könne ganz leicht anhand der jährlichen Umsatzzahlen nachgewiesen werden. Hacker betonte, der Vorschlag sei mit der CSU bereits „kommuniziert“.

Bislang sieht der Gesetzentwurf der CSU/FDP-Regierung vor, dass das Rauchen in kleinen Kneipen dann wieder erlaubt wird, wenn dort nur „kalte oder einfach zubereitete warme Speisen“ serviert werden. Diese Regelung hatten Kommunen als nicht praktikabel kritisiert und Probleme beim Vollzug vorausgesagt.

Schaidinger fordert einfachere Handhabung

Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages und Regensburger Oberbürgermeister, Hans Schaidinger (CSU), hatte zuletzt sogar eine Vereinfachung gefordert: In kleinen Raucherkneipen sollten sämtliche Speisen erlaubt sein.

Das schwarz-gelbe Kabinett hatte die Aufweichung des Rauchverbots Mitte Januar auf den Weg gebracht. Demnach soll das Rauchen unter anderem in kleinen Einraum- Wirtshäusern und in Nebenräumen von Gaststätten vom 1. August an wieder erlaubt sein. Der Landtag muss dem Gesetz aber noch zustimmen.

dpa / LB

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