Tagesmutter wegen Tod ihres Schützlings vor Gericht
Vorwurd: Körperverletzung mit Todesfolge
München (ddp-bay). Eine Tagesmutter muss sich ab Montag wegen
Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Münchner Landgericht
verantworten. Die 34-jährige Münchnerin hatte nach Angaben der
Staatsanwaltschaft im vergangenen September einen 14 Monate alten,
bei ihr in Tagespflege gegebenen Jungen so heftig geschüttelt, dass
dieser an den Folgen starb.
Laut den Ermittlern wollte der kleine Junge am 25. September
vergangenen Jahres am Mittag nicht einschlafen, woraufhin die
Tagesmutter das Kind mit beiden Händen packte und heftig schüttelte.
Erst am frühen Nachmittag habe die Frau, die noch zwei weitere Kinder
betreute, festgestellt, dass sich der Junge übergeben hatte, und habe
daraufhin den Notarzt verständigt.
Das Kind starb zwei Tage später an den Folgen eines
Schütteltraumas mit Gehirnblutung.